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Revision Erbrecht

Ausgangslage

Das heutige Erbrecht stammt aus dem Jahr 1912 und trägt noch immer dem traditionellen Familienmodell Rechnung. Der Fokus liegt auf der Absicherung des hinterbliebenen Ehepartners und der gemeinsamen Kinder. Gemäss Medienmitteilung des Bundesrats vom 10.05.2017 "entspricht ein Viertel der Familienhaushalte mit Kindern unter 25 Jahren heute nicht mehr der traditionellen Familienform." Neue Formen des Zusammenlebens finden immer weitere Verbreitung, daher will der Bundesrat das Erbrecht modernisieren und damit der heutigen Lebensrealität anpassen.

 

Worum geht es im Kern?

Der Gesetzgeber möchte durch die Anpassung der Pflichtteilsquoten den Verfügungsspielraum für individuelle Nachlassregelungen erhöhen, damit beispielsweise die Möglichkeit besteht, den faktischen Lebenspartner (Konkubinatspartner) und Stiefkinder besser absichern zu können. Zwar stehen diesem Personenkreis sowohl unter dem neuen als auch unter dem alten Erbrecht keinerlei gesetzliche Erbansprüche zu, mit dem neuen Erbrecht können diese Personen jedoch deutlich bessergestellt werden. Vorgesehen ist, den Pflichtteil der Kinder zu reduzieren und den der Eltern abzuschaffen, der Pflichtteil des überlebenden Ehepartners bleibt unverändert. Durch diese Anpassungen erhöht sich die frei verfügbare Quote, über welche durch eine explizite Nachlassregelung (Testament oder Erbvertrag) die gewünschten Personen/Institutionen begünstigt werden können.

 

Die Reduktion der Pflichtteile wirkt sich ausserdem positiv auf die Unternehmensnachfolge aus. In mittelständischen Unternehmen ist es heute dem Kind, das den elterlichen Betrieb übernimmt, oftmals nicht möglich, die Pflichtteile der Geschwister auszubezahlen, ohne dass die Existenz des Unternehmens und damit auch der Arbeitsplätze bedroht wird. Dadurch, dass der Erblasser den Pflichtteil jener Kinder reduzieren kann, die das Unternehmen nicht übernehmen, womit gleichzeitig die frei verfügbare Quote steigt, kann die finanzielle Position des Unternehmernachfolgers deutlich verbessert werden. 

 

Für Ehepaare, die sich im Scheidungsprozess befinden, hat das neue Erbrecht ebenfalls eine Neuerung vorgesehen. Wenn heute ein Ehepartner während des Scheidungsprozesses stirbt, hat der Noch-Ehepartner das volle Erbrecht. Neu ist vorgesehen, dass ein Ehepartner den anderen testamentarisch von der Erbfolge ausschliessen kann, sobald das Scheidungsbegehren eingereicht ist. Dadurch trägt der Gesetzgeber der Trennungsabsicht stärker Rechnung als dies heute der Fall ist.  

 

Ausserdem wird das Recht des Konkubinatspartners durch die Einführung eines Unterhaltsvermächtnisses gestärkt, um finanzielle Härtefälle zu vermeiden. Der Gesetzgeber setzt dem Anspruch auf eine solche Unterstützung jedoch enge Grenzen. Er kommt nur zum Tragen, wenn

 

·       die Lebenspartnerschaft seit mindestens fünf Jahren existiert und

 

·       das Existenzminimum unterschritten wird

 

Der Anspruch ist zudem auf ein Viertel des Nachlasses begrenzt und nur so lange wirksam, wie es nötig ist, um Armut zu verhindern.

 

Wann tritt das neue Erbrecht in Kraft?

Momentan befindet sich der Gesetzesentwurf in der Vernehmlassung. Sollte es dort zu keinen Verzögerungen kommen, kann das neue Erbrecht frühestens auf 1. Januar 2021 in Kraft treten. Je nachdem wie die Beratungen verlaufen und ob eventuell noch das Referendum ergriffen wird, kann es jedoch auch zu deutlichen Verzögerungen und/oder inhaltlichen Modifikationen kommen.

 

Unsere Tipps!

Egal ob neues oder altes Erbrecht, wenn Sie Ihre Lieben (besser) absichern wollen, müssen Sie aktiv werden. Denn beachten Sie: auch das neue Erbrecht ändert nichts an der gesetzlichen Erbfolge.

 

Schaffen Sie sich Gewissheit über Ihre gesetzliche Erbfolge, d.h. wer ist in Ihrer Situation ohne individuelle Nachlassregelung (Testament/Erbvertrag) in welchem Umfang erbberechtigt. Solle dies nicht Ihren Wünschen entsprechen, beraten und unterstützen wir Sie gerne bei erbrechtlichen Fragen aller Art. Vergessen Sie nicht: auch das heutige Erbrecht bietet Handlungsspielräume für individuelle Lösungen!   

 

Ausserdem empfiehlt es sich, Ihr Umfeld in Ihre Nachlassplanungen einzubeziehen. Die proaktive Kommunikation Ihrer Wünsche und Überlegungen schafft Transparenz und kann künftigen Erbstreitigkeiten vorbeugen. Sollte es trotzdem zu Unstimmigkeiten kommen, können wir Ihnen mittels Mediation bei der Klärung der Situation zur Seite stehen.